Information für BewerberInnen
1) Wo und wie kann ich mich bewerben?
Unsere MA‐Programme sind derzeit "zulassungsfrei". Dennoch müssen Sie sich bis zum 31. August über das Online‐Portal der Universität mit Ihren Unterlagen bewerben: http://loewenportal.uni-halle.de/portal/rds?state=wimma&stg=n&imma=einl
2) Was bedeutet ein zweisprachiger Master‐Studiengang?
Der Masterstudiengang Ethnologie / Social and Culture Anthropology ist zweisprachig. Dies beinhaltet, dass einige Vorlesungen und Seminare in englischer Sprache abgehalten werden und dass einige Modulleistungen ebenfalls auf Englisch verfasst werden. Englischkenntnisse auf entsprechend hohem Niveau werden vorausgesetzt. Einen Nachweis über Ihre Englischkenntnisse müssen Sie nicht mehr erbringen.
3) Welche Voraussetzungen müssen für eine Einschreibung in die Studienprogramme Ethnologie 45/75/120 erfüllt sein?
1. Studienanteil von mindestens 60 LP "Ethnologie" im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (BA).
2. Die Kenntnisse der englischen Sprache nach Absatz 1 müssen dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) entsprechen, nachgewiesen durch das deutsche Abiturzeugnis, Unicert II, TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat. Der Sprachnachweis gilt auch als erbracht, wenn der Abschluss nach Absatz 1 in einem englischsprachigen Studiengang erfolgte. Über die Vergleichbarkeit entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.
Zusätzlich für den Master 45/75:
Bitte beachten Sie für den Zweifach‐Master außerdem, dass die jeweiligen Zulassungsvoraussetzung für beide Studienprogramme Ihres angestrebten MA‐ Studienganges erfüllt sein müssen. Bitte kontaktieren Sie dazu auch die Studienberatung Ihres zweiten Wunschfaches.
4) Ich habe bisher keine oder zu wenig Ethnologie studiert? Kann ich mich trotzdem einschreiben?
Falls Sie weniger als 60 LP Ethnologie studiert haben, muss der Studien‐ und Prüfungsausschuss des Seminars für Ethnologie Ihnen die Äquivalenz Ihres bisherigen Studiums bestätigen. Das ist in vielen Fällen eine reine Formsache, in manchen Fällen kann die Zulassung jedoch mit Auflagen versehen oder sogar abgelehnt werden. Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine Aufstellung Ihrer bisher besuchten Module (Transcript of Records o.ä. ihres Prüfungsamtes) bei. Diese Unterlagen werden zur Äquivalenzprüfung an uns weitergeleitet und Sie erhalten zeitnah den entsprechenden Bescheid. Bitte denken Sie daran, diese Unterlagen rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss am 31. August zu schicken. Der Termin 01. Juni dient zu Ihrer Orientierung (eine Prüfung ist aber auch nach diesem Termin noch möglich).
5) Mit welchen Fächern kann ich Ethnologie kombinieren? (Bei MA 45/75)
Laut unserer Studien‐ und Prüfungsordnung kann der Master Ethnologie 45/75 mit allen Studienprogrammen der MLU die ebenfalls 45 bzw. 75 LP Studienprogramme anbieten kombiniert werden. Die komplette Liste finden Sie unter http://www.studienangebot.uni-halle.de/kombinierbarkeit.www.de.xml#master
6) Wo erhalte ich weiterführende Informationen/Beratung?
1. Am Seminar für Ethnologie gibt es spezielle Studienberatungen für die einzelnen Studienprogramme. Siehe http://www.ethnologie.uni‐halle.de/studium/studienberatung/ Bitte beachten Sie die Sprechzeiten für telefonische Anfragen.
2. Die MLU bietet eine allgemeine Studienberatung an: http://studienberatung.verwaltung.uni‐halle.de/
Über sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten berät Sie gerne die Studienberatung. Bitte kontaktieren Sie dazu auch die Studienberatung Ihres zweiten Wunschfaches.